09. Mai 2024
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Ärztetag fordert gesetzliche Verankerung von ärztlichem Personalbemessungssystem

Mainz, 7. Mai 2024. Die Delegierten des 128. Deutschen Ärztetags fordern, dass das ärztliche Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) als verbindlicher Maßstab in die Krankenhausreform eingebunden wird. Im bisherigen Referentenentwurf ist das System lediglich im Begründungsteil genannt.

Hintergrund ist, dass die Arbeit in Krankenhäusern häufig durch einen Mangel an Personal geprägt ist. An vielen Stellen gibt es Engpässe an ärztlichem Personal, was dazu führt, dass die Kolleginnen und Kollegen Überstunden und Mehrarbeit leisten müssen. Das ärztliche Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) soll eine Antwort darauf bieten, wie viel ärztliches Personal in einer Abteilung tatsächlich benötigt wird, um die anfallenden Aufgaben fachgerecht durchzuführen.

Der schleswig-holsteinische Ärztekammerpräsident Prof. Henrik Herrmann, der gemeinsam mit der Vize-Präsidentin der Bundesärztekammer, Dr. Susanne Johna, zuständig für das ÄPS-BÄK ist, sagt: „Unser Personalbemessungssystem wird die Anwender in den Kliniken in die Lage versetzen, den tatsächlichen Personalbedarf gegenüber den Geschäftsführungen transparent darzustellen und damit fundiert Stellenbesetzungen einzufordern. Viele Dinge, die wir mit dem System transparent machen, sind vorher nicht erhoben worden. Beispielsweise wird der Zeitaufwand für Fortbildungen, Weiterbildung oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben jetzt deutlich sichtbar. Deswegen fordern wir die Verantwortlichen auf, die zentrale Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung zu erkennen und das Personalbemessungssystem in der Krankenhausreform gesetzlich zu verankern.“