Bürgerinnen und Bürger

Von Prävention bis Privatabrechnungen – Die Ärztekammer Schleswig-Holstein unterstützt Patientinnen und Patienten mit hilfreichen Informationen.

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Privatabrechnung

Sie haben Fragen zu Ihrer Abrechnung einer privatärztlichen Leistung? Die Ärztekammer berät Sie in diesem Fall gern.

Grundlage für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen ist die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte – kurz GOÄ

Gemäß GOÄ werden so z. B. auch die sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) abgerechnet. Diese Leistungen gehen über den gesetzlichen Versicherungsschutz hinaus und müssen vom Patienten selbst getragen werden. Hierzu zählen beispielsweise Impfberatung bei Fernreisen, Bescheinigungen zur Flugtauglichkeit oder bestimmte Vorsorge-Untersuchungen.

Auf Anfrage gibt die Ärztekammer eine gutachterliche Äußerung über die Angemessenheit einer Abrechnung für privatärztliche Leistungen ab. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an die Rechtsabteilung der Ärztekammer. Für die Überprüfung ist es wichtig, dass Sie die jeweilige Rechnung vorlegen und konkret mitteilen, welche Leistungen oder Abrechnungsziffern Sie beanstanden.

Einen allgemeinen Ratgeber zum Thema „IGeL“ finden Sie hier

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Prävention

Durch eine gesunde Lebensweise können die Risiken für einige Krankheiten gemindert werden.

So können Maßnahmen wie gesunde Ernährung oder Sport Krankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Rückenbeschwerden vorbeugen. Daher hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Gesundheitsvorsorge mit einem Präventionsgesetz zu fördern. So sollen die Krankenversicherungen ihre Versicherten dabei unterstützen, ein gesundes Leben zu führen. Auch im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung soll das Gesetz für Verbesserungen sorgen.  

Viele Krankenkassen bieten auch derzeit schon verschiedene Maßnahmen zur individuellen Prävention an. Ob geförderter Sportkurs oder Ernährungsseminar – lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt beraten, welche Präventionsmaßnahmen für Sie sinnvoll sind und erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach entsprechenden Angeboten und einer Kostenübernahme.


Organ- und Gewebespende

Organspende

Um Deutschlands Spenderbereitschaft könnte es besser stehen: im europäischen Vergleich steht Deutschland nach wie vor auf einem der letzten Plätze. Die Anzahl auf ein Spenderorgan wartender Menschen lässt sich derzeit auf rund 9.000 Menschen beziffern. Dabei kann die Entscheidung einer einzelnen Person mehrere Leben retten oder zumindest die Lebensqualität verbessern. Wichtig ist, dass jeder Mensch seine Entscheidung aus freien Stücken trifft.

 

Organspende zur Gesellschaftsaufgabe erheben
Nachdem die Zahl der Organtransplantationen im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 11,5 Prozent gestiegen ist, ist sie in den ersten vier Monaten dieses Jahres wieder um 1,8 Prozent leicht gesunken1. „Sicher hat die Organspende von der im Jahr 2019 geführten gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit den drei Gesetzesvorschlägen zur postmortalen Organspende profitiert, so Prof. Dr. med. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH). Aus der politischen Debatte ist letztendlich das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsfindung zur Organspende hervorgegangen. Es setzt auf eine ausgebaute Informationspolitik. So sollen künftig etwa die Ausweisstellen von Bund und Ländern Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen. „Nach wie vor brauchen wir in Deutschland einen offenen Umgang mit der Organspende. Das Gesetz kann dabei helfen, die Entscheidungsfreudigkeit der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern“, so Herrmann.

Freie Entscheidung muss nicht warten
Das Gesetz schlägt außerdem vor, dass Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre zur Organspende beraten. „Bei einem Beratungsgespräch geht es nicht darum, Menschen in eine Richtung zu drängen, sondern das Thema wieder ins Gedächtnis zu rufen, so dass die Menschen eine selbstbestimmte Entscheidung treffen können – für diese partizipative Entscheidungsfindung braucht es Zeit und Raum“, so Herrmann. „Entscheidet sich ein Mensch nicht zu Lebzeiten, wird diese Entscheidung an die Ehepartner oder Kinder abgegeben. Das setzt die Angehörigen unter Druck.“ Wichtig bleibt, dass die Entscheidung aus freien Stücken und aus eigener Überzeugung getroffen und dokumentiert wird. 

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein möchte Sie fragen: Haben Sie sich schon entschieden?

Kostenlose Broschüre zur Organspende in der Patientenverfügung der Bundeszentrale für gesund-heitliche Aufklärung (BzgA)

Download und Bestellmöglichkeit eines Organspendeausweises bei der BzgA


Der Podcast der BZgA zur Organspende "Organspende: verstehen & entscheiden"

Will ich meine Organe nach meinem Tod für Menschen spenden, die sie dringend benötigen? Diese Frage haben noch längst nicht alle Menschen in Deutschland beantwortet. Doch was bedeutet eine Organspende eigentlich genau? Wie läuft sie ab? Wie stellen Ärztin­nen und Ärzte fest, ob ich wirklich tot bin? Wie wird gesichert, dass die Spenderorgane gerecht verteilt werden?

Antworten auf all diese Fragen gibt der Podcast zur Organspende. In zwölf Episoden erklären Fachleute und Betroffene alle Aspekte der Organspende – von den Möglichkeiten, die Entscheidung für oder gegen eine Organspende festzuhalten, über die Abläufe im Entnah­mekrankenhaus und die Kriterien für die Organverteilung. Außerdem berichten Menschen, die nur dank einer Organspende überlebt haben, und Angehörige, die über die Frage einer Organspende entscheiden mussten. Hören Sie rein, erfahren Sie viele interessante Details, damit Sie anschließend gut informiert Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende treffen können.

Hier gelangen Sie zu den Podcast-Folgen.


Arzt- und Psychotherapiesuche

Sie sind auf der Suche nach einem Arzt oder Ärztin? Hier gelangen Sie zur Arzt- und Psychotherapiesuche der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH).


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